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Förderprogramme

Wichtiger Hinweis:

  • Förderanträge für das Jahr 2023 können noch bis 30.06.2024 eingereicht werden.

Bitte beachten Sie: Diese Förderprogramme sind eine freiwillige Leistung der Gemeinde Eppelborn, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Über die Auszahlung der Mittel wird jeweils nach Haushaltslage entschieden.

Anträge auf Förderung können immer nur rückwirkend für das abgelaufene Jahr, d.h. für das Jahr 2023 frühestens im Januar 2024 und bis spätestens 30. Juni 2024 gestellt werden.

Fragen rund um diese Förderprogramme beantworten die Mitarbeiterinnen des Fachgebiets Kinderbetreuung und Schulen der Gemeinde Eppelborn unter Tel. 06881-969-124.

Nachfolgend finden Sie alle drei Förderprogramme mit den aktuellen Richtlinien und den neuen Antragsformularen zum Download oder Ausdrucken.
Zum Ausfüllen direkt am PC können Sie sich innerhalb der Antragsformulare mit den Cursortasten oder der Tabulatortaste bewegen. Bitte beachten Sie, dass nur handschriftlich unterzeichnete Anträge angenommen werden können.