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Grüngutsammelanlage Humes

  • Titelbild der Broschüre Grüngut des EVS. Das Bild ist der Link zur Broschüre im PDF-Format.Die Grüngutsammelanlage ist ausschließlich für Anlieferungen aus der Gemeinde Eppelborn und seit 2021 zusätzlich aus der Gemeinde Illingen geöffnet.
  • Die Nutzerinnen und Nutzer müssen zuvor über das Vorzeigen des Personalausweises oder der Berechtigungskarte bzw. eines Auftragsschreibens nachweisen, dass das Grüngut aus der Gemeinde Eppelborn bzw. Illingen stammt. Andernfalls wird die Annahme konsequent verweigert. Bei Kontrolle und Zahlung werden die Kunden gebeten, das Geld möglichst passend bereit zu halten (für Kleinmengen bis maximal 3 Säcke zu 80 L: 3,00 Euro; für größere Mengen bis Pkw mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht: 5,00 Euro; darüber hinausgehende Mengen: 10,00 Euro pro angefangenem Kubikmeter).
  • Hinweis für Kundinnen und Kunden aus der Gemeinde Illingen: Bei Fragen zum Benutzerausweis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle bei der Gemeindeverwaltung Illingen unter Tel. 06825-409-165.
  • Die aktuell geltenden Hygiene- und Schutzbestimmungen sind zu beachten und den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Im Rahmen der gesetzlichen Neuordung darf der AFZE aus dem angelieferten Grüngut keinen Kompost mehr herstellen. Aus diesem Grund kann auch keine Komposterde mehr zum Kauf angeboten werden.
Wo liegt die Grüngutsammelanlage?

Die Grüngutsammelanlage des AFZE befindet sich in Humes auf dem Wackenberg.
Sie ist erreichbar über die Straße Am Friedhof. Die Anlage ist ausgeschildert.

Was wird dort (nicht) angenommen?

Angenommen werden ausschließlich im Gebiet der Gemeinden Eppelborn und Illingen anfallender Grünschnitt und Äste bis 15 cm Durchmesser und bis 2 m Länge

 

Nicht angenommen werden:

  • Äste und Stämme über 15 cm Durchmesser und 2 m Länge
  • Altholz
  • Bioabfälle (Küchenabfälle, Obst, Gemüse, u.ä.)
  • Wurzelstöcke, Erdreich, Oberboden und Grasnarben
  • Verunreinigtes oder mit Schadstoffen belastetes Grüngut
  • Grüngut aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gärtnereien und gewerblichem Gartenbau (außer aus privaten Haushaltungen)
  • Abfälle aus der Tierhaltung (Stall- und Kleintiermist)
  • Grüngut mit Schädlingsbefall (Buchsbaumzünsler, Eichenprozessions­spinner, u.ä.)
  • Gesundheitsschädliche Pflanzenarten (Riesenbärenklau, Ambrosia, u.ä. ))
Wer darf die Grüngutsammelanlage nutzen?

Die Grüngutsammelanlage Humes nimmt nur solchen Grünschnitt an, der auf dem Gebiet der Gemeinden Eppelborn und Illingen angefallen ist.

Um Missbrauch vorzubeugen werden die Anlieferungen am Eingang über die Vorlage des Personalausweises kontrolliert.

Alle Eigentümer von Grundstücken in der Gemeinde Eppelborn, die selbst nicht hier wohnen, erhalten gegen Vorlage des Personalausweises einen kostenlosen Benutzerausweis im Rathaus der Gemeinde Eppelborn, Zimmer 210 oder 211.

Alle Haushalte in der Gemeinde Illingen haben im Frühjahr 2020 einen Berechtigungsausweis erhalten, der ihnen die Nutzung der Grüngutsammelanlage gestattet. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Illingen, Tel. 06825 - 409 - 165.

Die Grüngutsammelanlage darf nur gegen Vorlage des Personalausweises bzw. des Benutzerausweises oder Auftragsschreiben genutzt werden. Bei Zweifel über die Herkunft des Materials ist das Personal angewiesen, die Annahme zu verweigern.

Was kostet was?

Kosten für Private seit 06.03.2020:

  • Anlieferung in Kleinstmengen (max. 3 Säcke á 80 l): 3,00 €
  • Anlieferung in größeren Mengen bis PKW-Anhänger (750 kg zulässiges Gesamtgewicht): 5,00 €
  • Anlieferung in darüber hinausgehenden Mengen pro angefangenem Kubikmeter: 10,00 €

Im Rahmen der geänderten Gesetzeslage musste die ehemalige Kompostieranlage 2020 in eine reine Grüngutsammelanlage umstrukturiert werden. Komposterde darf seitdem nicht mehr hergestellt und verkauft werden.

Wie sind die Öffnungszeiten?

Februar: Samstags 9.00 Uhr bis 14.45 Uhr

März: Dienstags 13.00 bis 16.30 Uhr; Samstags 9.00 bis 14.45 Uhr

April bis Oktober: Dienstags 13.00 bis 19.00 Uhr; Samstags 8.00 bis 14.45 Uhr

November: Dienstags 13.00 bis 16.30 Uhr; Samstags 9.00 bis 14.45 Uhr

Bitte unbedingt die Nutzungshinweise beachten!

An gesetzlichen Feiertagen sowie in den Monaten Dezember und Januar ist die Anlage mit Ausnahme der Sonderöffnungszeiten für die Weihnachstbaumentsorgung ganz geschlossen.